Barrierefreiheitserklärung

Stadtbibliothek Burghausen ist bemüht, seine/ihre Webseite im Einklang mit der Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und der Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes (BayDiV), sowie nach BFSG und BFSGV barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain https://stadtbibliothek-burghausen.de/.

Beschreibung der Dienstleistung

Die Stadtbibliothek Burghausen bietet über ihre Website Zugang zu externen digitalen Angeboten wie Onleihe, LMSCloud, Freegal Music und Brockhaus. Diese Dienste werden von Drittanbietern betrieben. Die Barrierefreiheit dieser externen Angebote liegt außerhalb unseres direkten Einflussbereichs. Informationen zur Barrierefreiheit dieser Angebote finden Sie ggf. auf den jeweiligen Webseiten.

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Funktionale Erläuterung der digitalen Angebote: Die Stadtbibliothek Burghausen stellt über ihre Website Zugang zu digitalen Angeboten bereit. Diese Angebote werden von externen Anbietern betrieben und ergänzen die Dienstleistungen der Bibliothek: Onleihe: Hier können Nutzer*innen digitale Medien wie E-Books, Hörbücher und Zeitschriften ausleihen. LMSCloud: Dieses Angebot ermöglicht die Verwaltung des eigenen Bibliothekskontos. Nutzer*innen können Medien verlängern, vormerken oder ihr Ausleihkonto einsehen. Freegal Music: Hier können Musikstücke gestreamt oder heruntergeladen werden. Das Angebot umfasst verschiedene Musikrichtungen. Brockhaus Online: Dieses Nachschlagewerk bietet geprüfte Informationen zu vielen Themen. Es eignet sich für Schule, Studium und allgemeine Bildung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit dem BayBGG und BayDiV, sowie nach BFSG und BFSGV vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

Auf vielen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
Die Kontraste werden von der Software „EyeAble® Assist“ optimiert.

Auf einer Seite gibt es ein ‚iframe‘ Element ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zum iframe ist erschwert.

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen:

Auf mehreren Seiten gibt es Links ohne Linktext.

Auf einer Seite gibt es ein Listenelement, das nicht Teil einer Liste ist.

Auf allen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
Das Template der Webseite bietet diese Funktion nicht an.

Auf einer Seite gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.
Das Template der Webseite bietet diese Funktion nicht an.

Auf einzelnen Seiten sind Links nicht vom umgebenden Text unterscheidbar.
Die Unterscheidbarkeit wird von der Software „EyeAble® Assist“ behandelt.

Auf vielen Seiten gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung.

Auf einer Seite gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben.

Diese Erklärung wurde am 26.09.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® – ein Produkt der Web Inclusion GmbH – hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.

Schlichtungsstelle

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern, Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Marktüberwachungsbehörde

Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
MLBF@ms.sachsen-​anhalt.de
Tel.: 0391 567 6970

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:

Stadtbibliothek Burghausen
Stadtplatz 109
84489 Burghausen
stadtbibliothek@burghausen.de
Tel.: +49 8677 63124

Disclaimer

Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 26.09.2025. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.